
Kiesabbau
und Natur

Kiesabbau
Bevor die Baumaschinen auffahren und mit dem Kiesabbau beginnen können, sind zahlreiche Vorbereitungsarbeiten zu treffen. Der Abbaubewilligung geht eine kosten- und zeitintensive Planungsphase voraus.
Das Verfahren sieht vor, dass die Bevölkerung die Zustimmung zu neuen Abbaugebieten geben muss, damit diese realisiert werden können.
Biodiversität
Kiesabbaustellen bieten der Natur in Form verschiedener Rohböden Lebensräume für Pioniere von Fauna und Flora. Sie bilden wichtige Ersatzstandorte für verschwundene Auenlandschaften und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Biodiversität. Typische Pflanzen- und Tierarten, welche eigentlich in Flussauen leben würden, besiedeln als Pionierarten die offenen Abbaustellen und Aushubdeponien. Zum Überleben benötigen sie Tümpel, Rohböden, unbesiedelte Steilwände, usw.
Mit einer gezielten Abbauplanung und mit Natureinsätzen sorgen unsere Mitglieder während des Materialabbaus dafür, dass neue wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entstehen. Selbst seltene Arten wie z. B. der Flussregenpfeifer, die Uferschwalbe, die Kreuzkröte oder die Sandschrecke finden dank diesem Engagement der Branche in offenen Abbaustellen geeignete Lebensbedingungen.


Ausgangslage und Herausforderung Beim Materialabbau und bei Deponien gab es bisher zwei Möglichkeiten, den geforderten ökologischen Ausgleich zu erbringen: – Dauerbiotope im Projektperimeter oder – Wanderbiotope während der Betriebsphase. Beide stossen in der Praxis jedoch regelmässig an ihre Grenzen. Mit der Realisierung der Branchenvereinbarung vom 30. April 2026 zwischen den Kanton Aargau und dem VKB konnte eine dritte Lösung etabliert werden, die den Naturschutz nicht verwässert, den Firmen aber mehr Spielraum lässt. Für die Bewilligung von Materialabbau- und Deponievorhaben verlangt das kantonale Baugesetz ökologische Ausgleichsmassnahmen im Umfang von höchstens 15 Prozent der betroffenen Fläche. Bisher wurden diese meist direkt im Projektperimeter angelegt. Die Erfahrung zeigt mehrere Probleme. Einerseits fehlt während des Betriebs oft der Platz für Wanderbiotope. Andererseits sind die Ausgleichsflächen, die nach dem Auffüllen und Rekultivieren entstehen, häufig nicht optimal für den Naturschutz. Der Perimeter liegt meist mitten in intensiv genutztem Landwirtschaftsgebiet und ist dadurch isoliert. Die Ausgleichsflächen ergeben oft nur eine kleine Fläche mit Inseleffekt, und fehlende Pufferstreifen schmälern die Naturförderflächen zusätzlich. Häufig sind zudem wertvolle Fruchtfolgeflächen betroffen, die gemäss Richt- und Sachplan eigentlich geschont werden sollten. Für die Unternehmen ist es oft schwierig, die nötige Fläche vor Ort zu beschaffen und die Biodiversitätsmassnahmen nicht optimal umgesetzt werden können. Branchenvereinbarung April 2026 Es stehen drei Möglichkeiten zur Wahl, einzeln oder in Kombination: – ökologische Ausgleichsmassnahmen im Abbauperimeter als Dauerbiotope – Wanderbiotope im Abbauperimeter während des Abbaus – externe ökologische Ausgleichsmassnahmen als Einzelvorhaben oder Sammelprojekt Während die ersten beiden Varianten als bewährte Grundlagen geregelt sind, konnte mit der neuen Branchenvereinbarung ein Mehrwert für Biodiversität und die Branche realisiert werden. Naturschutz und Förderung der Biodiversität Die Massnahmen zum Schutz und zur Förderung bedrohter Arten sollen gezielt an geeigneten Standorten, schwerpunktmässig und grossflächig umgesetzt werden. Übernimmt eine Naturschutzorganisation diese Aufgabe, sind Ziele und langfristige Erhaltung gewährleistet. Kleine ökologische Massnahmen im Projektperimeter bleiben sinnvoll, etwa zur Aufwertung, Vernetzung oder als Trittsteine. Externe Ausgleichsflächen sollen möglichst ausserhalb von Fruchtfolgeflächen und landwirtschaftlichen Vorranggebieten liegen. Ausnahmen bilden Flächen im Auenperimeter, die zugleich dem Hochwasserschutz dienen, sowie organische Böden drainierter ehemaliger Moore, die sich für eine Wiedervernässung eignen. Konkrete Umstezung – Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen Der externe Ausgleich findet nicht auf dem Projektperimeter statt. Geeignete Flächen werden in Absprache mit der Sektion Natur und Landschaft der Abteilung ALG bezeichnet. Die kantonalen Naturschutzorganisationen (Pro Natura Aargau, BirdLife Aargau und WWF Aargau) verfügen teilweise über geeignete Flächen. Gemeinsam mit dem VKB führen sie ein Projekt als Begleitgruppe. Die Begleitgruppe wählt potentielle Flächen aus und formuliert Gestaltungsmöglichkeiten und Ziele. Sie erstellt eine Liste möglicher Standorte und gibt sie den VKB-Mitgliedern bekannt. Auf Antrag von Unternehmen entscheidet sie über die Vergabe von Flächen. Entscheide und Empfehlungen werden gemeinsam und einstimmig gefasst. Zudem informiert sie über den Stand der Umsetzung.
Rekultivierung
Unsere Mitglieder nutzen Kiesgruben nur für beschränkte Zeit. Ist der Abbau beendet, füllen sie die offenen Abbaustellen fachgerecht mit sauberem Aushub auf. Sie geben den Landbesitzern und der Allgemeinheit die Gruben in einem qualitativ guten Zustand, oft mit aufgewerteten ökologischen Flächen zurück, so dass diese wieder als Fruchtfolgefläche, Wald oder Naturzone zur Verfügung stehen.
Nach erfolgtem Abbau werden Kiesabbaustellen und Steinbrüche wieder mit sauberem Aushubmaterial aufgefüllt und für die Nutzung durch die Land- und Forstwirtschaft hergerichtet. Die Rekultivierung erfolgt dabei nach den Richtlinien des FSKB und wird durch die Abteilung Umwelt des Kantons Aargau kontrolliert. Die verschiedenen Bodenarten, Unterboden, Oberboden sowie der vor dem Abbau entnommene und gelagerte Humus werden so sorgfältig eingebaut, dass ein gleichwertiger Boden entsteht und anschliessend Kultur- und Waldpflanzen gedeihen. Regelmässig werden die Mitglieder des VKB Aargau zu diesem Thema geschult.







